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Ablauf der Begutachtung

Der Prozess eines familienpsychologischen Gutachtens orientiert sich zwar an einem festgelegten fachlichen Schema, jedoch liegt die konkrete Umsetzung innerhalb des vorgegebenen Rahmens in der alleinigen Verantwortung des Gutachters. Deshalb können sich familienpsychologische Gutachten in ihrer tatsächlichen Durchführung erheblich voneinander unterscheiden.

 

Sobald das Gericht mir den Auftrag für eine Begutachtung erteilt hat, beginne ich mit der sorgfältigen Analyse der Akten. Dies bildet die Grundlage für die präzise Vorbereitung der Begutachtung unter Berücksichtigung aller relevanten psychologischen Aspekte.

 

Im Anschluss sende ich Ihnen eine schriftliche Einladung zum ersten Begutachtungstermin zu. In diesem Termin werde ich Sie auch darüber informieren, dass die Teilnahme an der Begutachtung auf freiwilliger Basis erfolgt.

 

Es besteht die Möglichkeit, die Teilnahme an einem familienpsychologischen Gutachten abzulehnen, da keine rechtliche Verpflichtung zur Mitwirkung existiert. In einem solchen Fall ist es jedoch unerlässlich, eng mit Ihrem Familienrechtsanwalt zusammenzuarbeiten. Eine Ablehnung des Gutachtens sollte wohlüberlegt sein, da sie nicht in jedem Kontext von Vorteil ist und potenziell nachteilige Folgen haben kann. Es ist ratsam, sich vor einer solchen Entscheidung eingehend und professionell beraten zu lassen.

 

Der erste Termin wird aus Gründen der Neutralität in meinen Praxisräumen abgehalten. Hier erläutere ich Ihnen persönlich den Ablauf der Begutachtung und bitte um Ihr Einverständnis zur Audioaufzeichnung des Gesprächs. Diese Maßnahme dient der vollständigen Nachvollziehbarkeit des Prozesses.

 

Während dieses ersten Treffens, das in der Regel als ein Gespräch zwischen mir als Gutachterin und Ihnen als Elternteil konzipiert ist, widme ich mich intensiv der Begutachtung. Für diese Sitzung sollten Sie eine Dauer von mehreren Stunden – bis zu vier Stunden – einplanen.

 

Beim zweiten Termin steht üblicherweise eine Beobachtung der Interaktion zwischen Ihnen und Ihrem Kind im Vordergrund. Darüber hinaus führe ich ein persönliches Gespräch mit Ihrem Kind allein. Entsprechende Termine werden auch mit dem anderen Elternteil vereinbart.

 

Es kann vorkommen, dass Hausbesuche bei Ihnen oder dem anderen Elternteil erforderlich sind, um ein vollständiges Bild der Lebensumstände zu erhalten.

 

Des Weiteren könnte es sein, dass ich Sie bitte, zusätzliche psychologische Testverfahren (Fragebögen) auszufüllen. Ich versichere Ihnen, dass ich keine projektiven Tests verwende, da diesen die wissenschaftliche Basis für die hier untersuchten Kontextvariablen fehlt.

 

Informationen von Erziehern, Lehrern oder möglicherweise Ärzten sowie anderen beteiligten Stellen wie dem Amt für Kinder, Jugend und Familie ziehe ich ebenfalls heran. Auch dies erfolgt ausschließlich mit Ihrem Einverständnis.

 

Abschließend fertige ich ein schriftliches Gutachten für das Gericht an und erstatte bei Bedarf während des Gerichtstermins zusätzlich eine mündliche Stellungnahme.

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